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Förderung

Bildungsprämie

Ende der Förderperiode 31.12.2021

Die Bildungsprämie unterstützt Erwerbstätige bei der individuellen beruflichen Weiterbildung. Klicken Sie hier [Link einfügen: www.bildungspraemie.info] für ein Video mit weiteren Informationen.

Voraussetzung: Sie sind mindestens 15 Wochenstunden beruflich tätig und haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 20.000,00 € (bei Zusammenveranlagung beträgt die Einkommensgrenze 40.000 €).
Sie können dann einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie dann selbst noch für Ihre Weiterbildung aufbringen. Damit beträgt der maximale Zuschuss über die Bildungsprämie 50% der Gesamtkosten, bis max. 500 €.
Ein Prämiengutschein kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Wie erhalten Sie Ihren Prämiengutschein?

1. Am besten nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen verbindlichen, kostenlosen Termin für eine ca. halbstündige Bildungsberatung.
Zum Beratungstermin sollten Sie einige Unterlagen mitbringen, die zum Nachweis der persönlichen Voraussetzung für den Gutschein notwendig sind:

  • Lichtbildausweis
  • Nachweis des Jahreseinkommens (Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres oder ersatzweise Nichtveranlagungsbescheinigung)
  • evtl. Aufenthaltserlaubnis
  • Einwilligungserklärung zum Datenschutz (bei der vhs Aalen erhältlich)

2. Wir klären dann im Beratungsgespräch die persönlichen Voraussetzungen und das gewünschte Weiterbildungsziel mit Ihnen. Wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Prämiengutschein ausgegeben.
3. Sie buchen dann einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der kostenlosen Hotline (0800 - 2623 000).

ESF-Fachkursförderung

Zuschüsse für Kursteilnehmende in der beruflichen Weiterbildung!

Die neue Förderperiode läuft voraussichtlich ab September 2022. Die Konditionen einer eventuellen ESF-Fachkursförderung werden hier veröffentlicht oder können gerne angefragt werden. Ansprechpartnerin: Jutta Frank, Tel. 07361 / 958315.

Durch das Förderprogramm "Fachkurse" will das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg finanzielle Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen und gewährt deshalb Zuschüsse von 30% bzw. 50% aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Kursteilnehmer von sogenannten Fachkursen (die geförderten Kurse zur beruflichen Weiterbildung sind im vhs-Programmheft mit dem ESF-Logo gekennzeichnet).

Die förderfähige Zielgruppe (Kursteilnehmende) umfasst:

  •     Beschäftigte aus Unternehmen mit Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden-Württemberg
  •     Unternehmerinnen und Unternehmer, Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Unternehmens- oder Wohnsitz in Baden-Württemberg.
  •     Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
  •     Gründungswillige mit Wohnsitz in Baden-Württemberg.

Nicht förderfähig sind: Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.

Der Zuschuss zu den Kursgebühren beträgt 30 %. Für Teilnehmende der Zielgruppe über 50 Jahre beträgt der Zuschuss 50 %. Gebühren für Kursunterlagen und Prüfungsgebühren sind nicht förderbar.

Antragsformulare werden in den geförderten Kursen ausgeteilt. Diese müssen bei Kursbeginn vollständig ausgefüllt und in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Der Zuschuss wird von der vhs Aalen für die Teilnehmenden beantragt. Der Zuschuss wird an den Teilnehmer überwiesen, sobald der Antrag geprüft und genehmigt ist.

Gebührenermäßigung

a) Mitglieder erhalten beim Besuch von Vorträgen eine Ermäßigung von 50%.

b) Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Au-Pair, FSJ / Bufdi, Arbeitslose und Schwerbehinderte (ab 60%) erhalten eine Ermäßigung von 20% bei allen Kursen und 50% bei Vorträgen.

c) Die Gebührenermäßigungen der vhs Aalen einschließlich Spionkarte gelten nicht für Kooperationsveranstaltungen.

d) Inhaber*innen der Spionkarte erhalten 35 % Gebührenermäßigung auf unsere Kurse. Im Kurs ist das jeweilige ermäßigte Entgelt angegeben.

e) Werden innerhalb eines Kalenderjahres (01.01.-31.12.) 5 oder mehr kostenpflichtige Kurse belegt, wird ein Rabatt von 10% gewährt. Ausgenommen hiervon sind Vorträge, Exkursionen und berufliche Langzeitlehrgänge.

f) Der Anspruch auf eine Gebührenermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Nachträgliche Anträge auf Gebührenermäßigung sind nicht möglich.

Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Nicht in Anspruch genommene Unterrichtstermine können nicht ausbezahlt oder nachgeholt werden.