Förderung
Gebührenermäßigung
a) Mitglieder erhalten beim Besuch von Vorträgen eine Ermäßigung von 50%.
b) Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Au-Pair, FSJ / Bufdi, Arbeitslose und Schwerbehinderte (ab 60%) erhalten eine Ermäßigung von 20% bei allen Kursen und 50% bei Vorträgen.
c) Die Gebührenermäßigungen der vhs Aalen einschließlich Spionkarte gelten nicht für Kooperationsveranstaltungen.
d) Inhaber*innen der Spionkarte erhalten 35 % Gebührenermäßigung auf unsere Kurse. Im Kurs ist das jeweilige ermäßigte Entgelt angegeben.
e) Der Anspruch auf eine Gebührenermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Nachträgliche Anträge auf Gebührenermäßigung sind nicht möglich.
Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Nicht in Anspruch genommene Unterrichtstermine können nicht ausbezahlt oder nachgeholt werden.