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Deutsch Integrationskurs

Geförderte Integrationskurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert seit Januar 2005 auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes Integrationskurse mit intensivem Sprachunterricht und landeskundlichen Inhalten.

Ziel der Integration ist, dass das friedliche Miteinanderleben von Einheimischen und Zuwanderern selbstverständlich wird.

Zuwanderern muss daher eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter Respektierung kultureller Vielfalt ermöglicht werden. Zugleich setzt erfolgreiche Integration die Bereitschaft der Zuwanderer voraus, sich auch eigeninitiativ mit der Sprache vertraut zu machen.

Wer kann teilnehmen?

· Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und in besondere Weise integrationsbedürftig sind

· Aussiedler, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen

· Ausländer, die schon länger in Deutschland leben, sich aber noch nicht ausreichend in der deutschen Sprache verständigen können

· EU-Bürger, die schon länger in Deutschland leben, sich aber noch nicht ausreichend in der deutschen Sprache verständigen können

· Ausländer, die ALG II-Bezieher sind und zur Teilnahme an einem Sprachkurs aufgefordert werden

· Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und zwar zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen

· Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten

· Langjährig Geduldete, die über einen Aufenthaltstitel verfügen

· Ausländer, die SGB II-Leistungsbezieher sind und direkt durch die ARGE eine Verpflichtung erhalten

Für die Teilnahme ist ein Berechtigungsschein der Ausländerbehörde, des Jobcenters, oder eine Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erforderlich. Wenn Sie noch keinen Berechtigungsschein haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung!

Kosten:

Personen mit Berechtigungsschein oder Zulassung durch das BAMF, zahlen:

· 1,95 € pro Unterrichtsstunde

· Personen, die ein sehr geringes Einkommen haben, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können die vollständige Kostenbefreiung beantragen.

· Personen, die ihren Berechtigungsschein vom Träger der Grundsicherung erhalten sind kostenbefreit.

· Bei Kostenbefreiung können Sie zusätzlich eine Fahrtkostenerstattung beantragen.

Personen ohne entsprechenden Berechtigungsschein oder die Zulassung durch das BAMF können am Integrationskurs teilnehmen, wenn sie die Kosten selbst tragen (3,90 € pro Unterrichtsstunde).

Stand: 01.07.2016

Zugangsvoraussetzung – Einstufungstest:

Alle Teilnehmer/-innen eines Integrationskurses müssen vor Kursbeginn einen Einstufungstest machen. Dieser Test ist die Grundlage für die Anmeldung. Bitte beachten Sie unsere Einstufungstermine zu Semesterbeginn.

Danach können Sie im vhs-Büro einen Einstufungstermin vereinbaren.

Kursinhalte:

· Basis und Aufbaukurs 600 UE

· 1 Modul Orientierungskurs mit 100 UE

Kursabschluss:

Prüfung DTZ und Prüfung im Orientierungskurs

Information und Beratung:

vhs Aalen, Eva Schumm

Telefon (0 73 61) 95 83 -14

E-Mail: schumm@vhs-aalen.de

Infos im Internet:

www.integration-in-deutschland.de