Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule Aalen e. V.

§ 1 Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung ver- wendet wird.

§ 2 Vertragsschluss, Anmeldung und Teilnahme

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, mittels Fax, E-Mail, online über die Webseite der VHS Aalen oder durch persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle erfolgen.

(3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(4) Die VHS ist berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen den Bevollmächtigten der VHS aus- zuweisen. Geschieht das nicht, kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

§ 3 Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste, etc.).

(2) Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

(3) Für etwaige Ermäßigungen gilt die aktuelle Gebührenordnung.

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin oder einen be- stimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin oder eines Dozenten angekündigt wurde.

(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

§ 5 Rücktritt durch die VHS

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Kosten werden über die Kursgebühr hinaus nicht erstattet.

(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin oder eines Dozenten) ganz oder teilweise nicht statt finden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den/die Vertragspartner/in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist.

(3) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht fristgerecht entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartner schulden in diesem Fall über das Kursentgelt hinaus und vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5,00 Euro.

§ 6 Rücktritt durch die Teilnehmenden

(1) Bei allen Kursen ist der Rücktritt bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn (Posteingang) zu erklären. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Kursentgelt fällig.

(2) Der Rücktritt hat schriftlich, per E-Mail oder Fax zu erfolgen.

§ 7 Kündigung durch die VHS

(1) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: - Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiten- den, insbesondere Störung des In- formations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen; - Ehrverletzungen aller Art gegenüber  Kursleitenden, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der  VHS; - Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften  (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks-  oder Religionszugehörigkeit etc.); - Missbrauch der Veranstaltungen für  parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen  aller Art; - Beachtliche Verstöße gegen die  Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS die Teilnehmenden auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 8 Kündigung durch die Vertragspartner

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangelauf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben die Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Kann die VHS den Mangel nicht beseitigen, haben die Vertragspartner das Recht, nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Gezahlte Entgelte sind zurück zu erstatten.

(2) Die Vertragspartner können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (§ 4) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist.

§ 9 Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartner oder der Teilnehmenden gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die den Wesensgehalt des Vertrages aus- machen (Hauptpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartner und Teilnehmende können dem jederzeit widersprechen.

(2) Soweit sich aus den vorstehenden Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(3) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag ist Aalen.

Auszug aus der Satzung:

§ 2 Aufgaben des Vereins:

1. Dem Verein obliegen die Einrichtungen und der Betrieb der Volkshochschule Aalen, um insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
  • Die Förderung und Pflege der Weiterbildung,
  • die Durchführung eigener Bildungsmaßnahmen, insbesondere Kurse, Vortragsreihen, Seminare, Tagungen, Lehr- und Studienfahrten,
  • die Durchführung sonstiger  kultureller Veranstaltungen.
2. Die Tätigkeit der Volkshochschule dient der gesamten Bevölkerung. Sie ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich gemein­nützige Zwecke. Sein Geschäftsbetrieb ist nicht auf Gewinn gerichtet und dient unmittelbar und ausschließlich der Erreichung der in § 2 festgelegten Ziele.

Die Mitglieder des Vereins erhalten für alle Einzelveranstaltungen der VHS Aalen eine Ermäßigung von 50%.

Wir freuen uns über Ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit im Verein Volkshochschule Aalen e.V.

Der Jahresbeitrag beträgt 15,00 Euro.
 
Mitgliedschaft im Verein

Der Verein "Volkshochschule Aalen e.V." steht jedem/r offen, dem/der die ideelle Förderung der Volkshochschule und ihrer Aufgaben ein Anliegen ist. Interessierten sendet die Geschäftsstelle gerne die Satzung des Vereins zu. Der Jahresbeitrag beträgt 15,00 Euro.
Planen Sie Ihre Zukunft mit System! Mit unseren Kursen zur beruflichen Bildung!
entwickelt von cmx Konzepte
 und Webovations
cmxKonzepte© 
Sie erreichen uns:
Montag - Freitag
Montag - Donnerstag
09.00-12.00 Uhr
14.00-17.30 Uhr
Volkshochschule Aalen e.V.

Wissen und mehr